Schutzkonzept Coronavirus für Qi Gong II

Liebe Qi Gong Teilnehmer

 

Seit dem 29. Oktober 2020 gelten die neuen Massnahmen des BAG. Da uns in den Bewegungsräumen in Rothenburg und Malters genügend Fläche zur Verfügung steht, kann der Unterricht unter den bereits bekannten Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Jeder Teilnehmer kann somit selber Entscheiden ob er während der Lektion eine Maske tragen will.

 

Hier der Wortlaut des BAG - Für Bewegungsunterricht gilt: In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird (z.B. Kunstturnen, Yoga, Pilates, Fitnesszentrum usw.). In grossen Räumlichkeiten (z.B. Tennishallen, Hallenbäder, Säle) kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person / 4 m2 bei stationären Sportarten wie Yoga). -> hier noch der Direktlink zum BAG

 

 

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